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Grundstücksvermessung

Zerlegungsvermessung

Soll ein Teil eines Flurstücks auf einen neuen Eigentümer übertragen werden oder ist eine Teilung aus anderen Gründen erforderlich, so ist eine Zerlegungsvermessung notwendig. Sie werden von uns unter Berücksichtigung des aktuellen Planungs- und Baurechts beraten und kommen so zu einer optimalen Lösung.

Nach Abschluss der Vermessung und der Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster erhalten Sie von uns die Umschreibungsunterlagen, mit denen der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen kann.

Sonderung

Eine Sonderung ist die Bildung von Flurstücken ohne örtliche Vermessungsarbeiten, d.h. es werden keine Grenzsteine oder andere Grenzmarken gesetzt. Die Bildung der neuen Flurstücke erfolgt rechnerisch und zeichnerisch nur in der Liegenschaftskarte.

Die Sonderung ist gegenüber einer Zerlegung kostengünstiger. Um sie durchführen zu können, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir beraten Sie gerne.

 

Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne: 

Grenzfeststellung

Sind an einer Grundstücksgrenze Grenzmarkierungen (z.B. Grenzsteine) verloren gegangen bzw. nicht mehr sichtbar oder ist man nicht sicher, ob diese noch an der richtigen Stelle stehen, wird eine Grenzfeststellung und ggf. eine neue Abmarkung erforderlich.

Das Ergebnis der Grenzfeststellung wird in einer Niederschrift beurkundet und ins Liegenschaftskataster eingetragen.

Amtliche Grenzauskunft

Die „kleine Schwester“ der Grenzfeststellung ist die amtliche Grenzauskunft. Hier werden die im Kataster nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen. Diese Auskunft geben wir nur gegenüber Ihnen ab und sie wäre nicht vor Gericht verwertbar.

Die Auskunft ist auch gegenüber Nachbarn nicht verbindlich. Das Verfahren ist nur anwendbar, wenn die ursprüngliche Grenzvermessung bereits nach heutigen Maßstäben erfolgte. Eine Abmarkung der Grenzpunkte ist nicht zulässig. Allerdings ist die Variante günstiger als die Grenzfeststellung.